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DSGV Datenschutz - PDF

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

im Kreis 12.4 Bitburg – Prüm - Daun.

Speicherung von Daten:

Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der jeweilige Verein dessen Namen, Adresse, Geburtsdatum, 

Geschlecht und Bankverbindung auf. Diese Informationen werden im Mitgliederverwaltungsprogramm , 

im Sportprogramm ChampionShot sowie im Kassenprogramm gespeichert.

Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen 

vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen und Informationen über Nicht-Mitglieder

werden von dem Verein grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes 

nützlich sind (z. B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte 

bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.


Weitergabe der Daten an den Dachverband:

Als Mitglied des Rheinischen Schützenbundes (RSB) ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den Verband

 zu melden. Übermittelt werden dabei Name, Adresse, Geburtsdatum und Geschlecht, , bei Mitgliedern mit 

besonderen Aufgaben (z.B.Vorstandsmitglieder) die der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein. 

Im Rahmen von Turnieren meldet der Verein Ergebnisse (z.B. Platzierung und Punktzahl). 

Jedes Mitglied erhält vom RSB eine Verbandsnummer.


Pressearbeit:

Der Kreis informiert die Presse über Turnierergebnisse und besondere Ereignisse.

Solche Informationen werden überdies auf der Internet-Seite des Kreises 12.4 veröffentlicht. 

Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. 

Im Falle des Widerspruchs unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen.

Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.

 Der Kreis benachrichtigt den RSB von dem Widerspruch des Mitglieds.


Weitergabe von Mitgliedsdaten an Kreismitglieder:

Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Kreises, vor allem Turniere und deren

Ergebnisse sowie Feiern, am Aushang der Vereine bekannt. Dabei können personenbezogene

Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann

jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im

Falle des Widerspruchs unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine

weitere Veröffentlichung am schwarzen Brett.

Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder

ausgehändigt, die im Kreis 12.4 eine besondere Funktion ausüben, welche die

Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass es die

Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt

der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu 

anderen Zwecken verwendet werden.


Austritt aus den Vereinen:

Beim Austritt werden Name, Adresse und Geburtsjahr des Mitglieds aus der

Mitgliederliste gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die

Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis

zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand

aufbewahrt.

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1)

Der Kreis 12.4 erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner

Mitglieder (Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz

von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß dieser Satzung

zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der

Mitgliederverwaltung.

Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten:

- Name und Anschrift

- Telefonnummern (Festnetz und Funk) sowie

- E-Mail-Adresse,

- Geburtsdatum,

- Staatsangehörigkeit

- Lizenz(en),

- Ehrungen,

- Funktion(en) im Verein,

- Wettkampfergebnisse,

- Zugehörigkeit zu Mannschaften,

- Startrechte und ausgeübte Wettbewerbe,

- gegebenenfalls Angaben im Hinblick auf das Waffenrecht.


2)

Der jeweilige Verein hat Versicherungen abgeschlossen oder schließt solche ab, aus

denen er und / oder seine Mitglieder Leistungen beziehen können. Soweit dies zur

Begründung, Durchführung oder Beendigung dieser Verträge erforderlich ist,

übermittelt der Verein personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Name, Adresse,

Geburtsdatum oder Alter, Funktion(en) im Verein, etc.) an das zuständige

Versicherungsunternehmen. Der Verein stellt hierbei vertraglich sicher, dass der (die)

Empfänger(in) die Daten ausschließlich dem Übermittlungszweck gemäß verwendet.


3)

Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb [ggf. anderer Zweck / Aufgabe] sowie

sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Kreis 12.4

personenbezogene Daten und Fotos der Schütze in seiner Vereinszeitung sowie auf

seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und

Telemedien sowie elektronische Medien. Dies betrifft insbesondere Start- und

Teilnehmerlisten, Mannschaftsaufstellungen, Ergebnisse, Wahlergebnisse sowie bei

sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen anwesende Vorstandsmitglieder und

sonstige Funktionäre. Die Veröffentlichung / Übermittlung von Daten beschränkt sich

hierbei auf Daten, die zur Organisation des Vereins und des Sportbetriebes nötig sind.

Hierzu gehören, Name, Anschrift, Kreis- und Abteilungszugehörigkeit, Funktion im

Kreis 12.4, Alter oder Geburtsjahrgang sowie Einstufungen in Behindertenklassen.

Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung von

Einzelfotos seiner Person widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt

die Veröffentlichung / Übermittlung und der Verein entfernt vorhandene Fotos von

seiner Homepage.


4)

Als Mitglied des Deutschen Schützenbundes und des Rheinischen Schützenbundes ist

der jeweilige Verein verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten über den

Rheinischen Schützenbund dorthin zu melden.

Im Zusammenhang mit der Organisation und der Entwicklung des Landes- bzw.

Bundesverbandes, des Sportbetriebes in den entsprechenden jeweiligen

übergeordneten Verbandshierarchien sowie sonstigen satzungsgemäßen

Veranstaltungen der übergeordneten Verbandshierarchien übermittelt der Kreis 12.4

personenbezogene Daten und gegebenenfalls Fotos seiner Mitglieder an diese zur

Bearbeitung und Veröffentlichung.

Übermittelt werden an den Rheinischen Schützenbund und falls notwendig auch an

den Deutschen Schützenbund der Name, Anschrift, Geburtsdatum,

Wettkampfergebnisse, Startberechtigungen, Mannschaftsaufstellungen, praktizierte

Wettbewerbe, Lizenzen, Vereins- und Abteilungszugehörigkeit, Informationen zur

Einstufung in Behindertenklassen sowie bei Kreisfunktionen auch Telefonnummern,

Faxnummern und E-Mail-Adresse.

Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand des verarbeitenden Verbandes

der Veröffentlichung von Einzelfotos seiner Person widersprechen. Ab Zugang des

Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung / Übermittlung und der Kreis entfernt

vorhandene Einzelfotos von seiner Homepage.


5)

In seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage berichtet der Verein auch über

Ehrungen und Geburtstage seiner Mitglieder [ggf. andere Ereignisse mit anderen

Daten]. Hierbei werden Fotos von Mitgliedern und folgende personenbezogene

Mitgliederdaten veröffentlicht: Name, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und 

deren Dauer, Funktion im Verein und –soweit erforderlich – Alter, Geburtsjahrgang

oder Geburtstag. Berichte über Ehrungen nebst Fotos darf der Verein – unter

Meldung von Name, Funktion im Verein, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit

und deren Dauer – auch an andere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien

übermitteln. Im Hinblick auf Ehrungen und Geburtstage kann das betroffene Mitglied

jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung / Übermittlung von

Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne

Ereignisse widersprechen. Der Verein informiert das Mitglied rechtzeitig über eine

beabsichtigte Veröffentlichung / Übermittlung in diesem Bereich und teilt hierbei

auch mit, bis zu welchem Zeitpunkt ein Widerspruch erfolgen kann. Wird der

Widerspruch fristgemäß ausgeübt, unterbleibt die Veröffentlichung / Übermittlung.

Anderenfalls entfernt der Verein Daten und Einzelfotos des widersprechenden

Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen /

Übermittlungen.


6)

Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an

Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder herausgegeben, wie deren

Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Kreis 12.4 die Kenntnisnahme

erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur

Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z. B. Minderheitenrechte) benötigt,

wird ihm eine gedruckte Kopie der Liste gegen die schriftliche Versicherung

ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken

Verwendung finden.

Beinhalten die Mitgliederlisten besondere Kategorien personenbezogener Daten gem.

Art. 9 Abs. 1 DSGVO so sind die Empfänger der Geheimhaltung verpflichtet und

haben die Geheimhaltung besonders zu erklären. Die Herausgabe der Daten darf nur

in digitaler und verschlüsselter Form erfolgen. Das Kennwort zur Entschlüsselung der

Daten ist getrennt von der Datenübermittlung zu übermitteln.

Diese Informationen werden in dem Kreisseigenen EDV-System gespeichert. Jedem

Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die

personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und

organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.


7)

Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem

Kreis intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Kreiszweckes nützlich sind

und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges

Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.


8)

Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung

stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung,

Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten

Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner

Kreis 12.4 nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein

Datenverkauf ist nicht statthaft.


9)

Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des

Bundesdatenschutzgesetzes (insbesondere §§ 34, 35 BDSG) das Recht auf Auskunft

über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der

Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.