Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
im Kreis 12.4 Bitburg – Prüm - Daun.
Speicherung von Daten:
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der jeweilige Verein dessen Namen, Adresse, Geburtsdatum,
Geschlecht und Bankverbindung auf. Diese Informationen werden im Mitgliederverwaltungsprogramm ,
im Sportprogramm ChampionShot sowie im Kassenprogramm gespeichert.
Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen
vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen und Informationen über Nicht-Mitglieder
werden von dem Verein grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes
nützlich sind (z. B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte
bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
Weitergabe der Daten an den Dachverband:
Als Mitglied des Rheinischen Schützenbundes (RSB) ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den Verband
zu melden. Übermittelt werden dabei Name, Adresse, Geburtsdatum und Geschlecht, , bei Mitgliedern mit
besonderen Aufgaben (z.B.Vorstandsmitglieder) die der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein.
Im Rahmen von Turnieren meldet der Verein Ergebnisse (z.B. Platzierung und Punktzahl).
Jedes Mitglied erhält vom RSB eine Verbandsnummer.
Pressearbeit:
Der Kreis informiert die Presse über Turnierergebnisse und besondere Ereignisse.
Solche Informationen werden überdies auf der Internet-Seite des Kreises 12.4 veröffentlicht.
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen.
Im Falle des Widerspruchs unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen.
Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.
Der Kreis benachrichtigt den RSB von dem Widerspruch des Mitglieds.
Weitergabe von Mitgliedsdaten an Kreismitglieder:
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Kreises, vor allem Turniere und deren
Ergebnisse sowie Feiern, am Aushang der Vereine bekannt. Dabei können personenbezogene
Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann
jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im
Falle des Widerspruchs unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine
weitere Veröffentlichung am schwarzen Brett.
Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder
ausgehändigt, die im Kreis 12.4 eine besondere Funktion ausüben, welche die
Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass es die
Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt
der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu
anderen Zwecken verwendet werden.
Austritt aus den Vereinen:
Beim Austritt werden Name, Adresse und Geburtsjahr des Mitglieds aus der
Mitgliederliste gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die
Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis
zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand
aufbewahrt.
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1)
Der Kreis 12.4 erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner
Mitglieder (Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz
von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß dieser Satzung
zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der
Mitgliederverwaltung.
Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten:
- Name und Anschrift
- Telefonnummern (Festnetz und Funk) sowie
- E-Mail-Adresse,
- Geburtsdatum,
- Staatsangehörigkeit
- Lizenz(en),
- Ehrungen,
- Funktion(en) im Verein,
- Wettkampfergebnisse,
- Zugehörigkeit zu Mannschaften,
- Startrechte und ausgeübte Wettbewerbe,
- gegebenenfalls Angaben im Hinblick auf das Waffenrecht.
2)
Der jeweilige Verein hat Versicherungen abgeschlossen oder schließt solche ab, aus
denen er und / oder seine Mitglieder Leistungen beziehen können. Soweit dies zur
Begründung, Durchführung oder Beendigung dieser Verträge erforderlich ist,
übermittelt der Verein personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Name, Adresse,
Geburtsdatum oder Alter, Funktion(en) im Verein, etc.) an das zuständige
Versicherungsunternehmen. Der Verein stellt hierbei vertraglich sicher, dass der (die)
Empfänger(in) die Daten ausschließlich dem Übermittlungszweck gemäß verwendet.
3)
Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb [ggf. anderer Zweck / Aufgabe] sowie
sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Kreis 12.4
personenbezogene Daten und Fotos der Schütze in seiner Vereinszeitung sowie auf
seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und
Telemedien sowie elektronische Medien. Dies betrifft insbesondere Start- und
Teilnehmerlisten, Mannschaftsaufstellungen, Ergebnisse, Wahlergebnisse sowie bei
sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen anwesende Vorstandsmitglieder und
sonstige Funktionäre. Die Veröffentlichung / Übermittlung von Daten beschränkt sich
hierbei auf Daten, die zur Organisation des Vereins und des Sportbetriebes nötig sind.
Hierzu gehören, Name, Anschrift, Kreis- und Abteilungszugehörigkeit, Funktion im
Kreis 12.4, Alter oder Geburtsjahrgang sowie Einstufungen in Behindertenklassen.
Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung von
Einzelfotos seiner Person widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt
die Veröffentlichung / Übermittlung und der Verein entfernt vorhandene Fotos von
seiner Homepage.
4)
Als Mitglied des Deutschen Schützenbundes und des Rheinischen Schützenbundes ist
der jeweilige Verein verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten über den
Rheinischen Schützenbund dorthin zu melden.
Im Zusammenhang mit der Organisation und der Entwicklung des Landes- bzw.
Bundesverbandes, des Sportbetriebes in den entsprechenden jeweiligen
übergeordneten Verbandshierarchien sowie sonstigen satzungsgemäßen
Veranstaltungen der übergeordneten Verbandshierarchien übermittelt der Kreis 12.4
personenbezogene Daten und gegebenenfalls Fotos seiner Mitglieder an diese zur
Bearbeitung und Veröffentlichung.
Übermittelt werden an den Rheinischen Schützenbund und falls notwendig auch an
den Deutschen Schützenbund der Name, Anschrift, Geburtsdatum,
Wettkampfergebnisse, Startberechtigungen, Mannschaftsaufstellungen, praktizierte
Wettbewerbe, Lizenzen, Vereins- und Abteilungszugehörigkeit, Informationen zur
Einstufung in Behindertenklassen sowie bei Kreisfunktionen auch Telefonnummern,
Faxnummern und E-Mail-Adresse.
Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand des verarbeitenden Verbandes
der Veröffentlichung von Einzelfotos seiner Person widersprechen. Ab Zugang des
Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung / Übermittlung und der Kreis entfernt
vorhandene Einzelfotos von seiner Homepage.
5)
In seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage berichtet der Verein auch über
Ehrungen und Geburtstage seiner Mitglieder [ggf. andere Ereignisse mit anderen
Daten]. Hierbei werden Fotos von Mitgliedern und folgende personenbezogene
Mitgliederdaten veröffentlicht: Name, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und
deren Dauer, Funktion im Verein und –soweit erforderlich – Alter, Geburtsjahrgang
oder Geburtstag. Berichte über Ehrungen nebst Fotos darf der Verein – unter
Meldung von Name, Funktion im Verein, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit
und deren Dauer – auch an andere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien
übermitteln. Im Hinblick auf Ehrungen und Geburtstage kann das betroffene Mitglied
jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung / Übermittlung von
Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne
Ereignisse widersprechen. Der Verein informiert das Mitglied rechtzeitig über eine
beabsichtigte Veröffentlichung / Übermittlung in diesem Bereich und teilt hierbei
auch mit, bis zu welchem Zeitpunkt ein Widerspruch erfolgen kann. Wird der
Widerspruch fristgemäß ausgeübt, unterbleibt die Veröffentlichung / Übermittlung.
Anderenfalls entfernt der Verein Daten und Einzelfotos des widersprechenden
Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen /
Übermittlungen.
6)
Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an
Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder herausgegeben, wie deren
Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Kreis 12.4 die Kenntnisnahme
erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur
Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z. B. Minderheitenrechte) benötigt,
wird ihm eine gedruckte Kopie der Liste gegen die schriftliche Versicherung
ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken
Verwendung finden.
Beinhalten die Mitgliederlisten besondere Kategorien personenbezogener Daten gem.
Art. 9 Abs. 1 DSGVO so sind die Empfänger der Geheimhaltung verpflichtet und
haben die Geheimhaltung besonders zu erklären. Die Herausgabe der Daten darf nur
in digitaler und verschlüsselter Form erfolgen. Das Kennwort zur Entschlüsselung der
Daten ist getrennt von der Datenübermittlung zu übermitteln.
Diese Informationen werden in dem Kreisseigenen EDV-System gespeichert. Jedem
Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die
personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und
organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
7)
Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem
Kreis intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Kreiszweckes nützlich sind
und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges
Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
8)
Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung
stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung,
Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten
Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner
Kreis 12.4 nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein
Datenverkauf ist nicht statthaft.
9)
Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des
Bundesdatenschutzgesetzes (insbesondere §§ 34, 35 BDSG) das Recht auf Auskunft
über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der
Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.